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Vertraulichkeit von Anwalt und Mandant: Informationsabfluss verhindern

12 Min. Lesezeit TSCM
Vertraulichkeit von Anwalt und Mandant: Informationsabfluss verhindern
Das Anwaltsgeheimnis erfordert nicht nur rechtlichen, sondern auch praktischen technischen und cyberbezogenen Schutz. Vertrauliche Informationen können heute mithilfe versteckter Mikrofone, Diktiergeräte, Kameras, Geräte zur Fernübertragung von Daten sowie Schadsoftware erlangt werden. Deshalb ist es für einen Rechtsanwalt wichtig, die grundlegenden Methoden der verdeckten Informationsgewinnung zu verstehen und die Arbeit so zu organisieren, dass das Risiko eines Abflusses von Informationen über sich selbst und den Mandanten reduziert wird.

Verdeckte Informationsgewinnung: offiziell und inoffiziell

Verdeckte Informationsgewinnung sollte nach ihrem Charakter unterschieden werden. Einerseits gibt es Maßnahmen, die von befugten Stellen im Rahmen verdeckter Ermittlungsmaßnahmen oder operativer Fahndungstätigkeit durchgeführt werden. Eine andere Ebene ist die unbefugte Informationsgewinnung durch Privatpersonen.
Gerade der zweite Bereich stellt ein eigenständiges praktisches Risiko für Rechtsanwälte und ihre Mandanten dar. Dazu gehören Wirtschaftsspionage, private Konflikte, Wettbewerbsinteressen oder sogenannte amateurhafte Überwachung. Dafür ist nicht zwingend komplexe professionelle Ausrüstung erforderlich. Auf dem Markt ist eine große Zahl preisgünstiger Geräte verfügbar, die Ton oder Video aufzeichnen, Informationen speichern oder über Distanz übertragen können.
Daher konzentriert sich dieser Artikel in erster Linie auf den Schutz vor physischen Mitteln der verdeckten Informationsgewinnung, die von Dritten gegen einen Rechtsanwalt oder seinen Mandanten eingesetzt werden können.

Wie Mittel zur verdeckten Informationsgewinnung funktionieren

Die Hauptaufgabe solcher Geräte besteht darin, Audio- oder Videoinformationen ohne Wissen der beobachteten Person zu erlangen. Technisch können sie nach mehreren grundlegenden Szenarien arbeiten.
Autonome Aufzeichnung. Das Gerät zeichnet Ton oder Video auf und speichert die Informationen in seinem eigenen Speicher. Um die Aufzeichnung später zu erhalten, kann die Person, die das Gerät installiert hat, erneut physischen Zugang benötigen.
Übertragung in Echtzeit. Das Gerät empfängt ein Audio- oder Videosignal und überträgt es unmittelbar über einen verfügbaren Kommunikationskanal. In diesem Modell muss der Angreifer nicht regelmäßig zum Gerät zurückkehren, um Aufzeichnungen abzurufen.
Kombinierter Modus. Das Gerät kann Informationen gleichzeitig im internen Speicher ablegen und in bestimmten Zeitabständen übertragen. Beispielsweise können Daten über den Tag gesammelt und anschließend an eine entfernte Ressource übertragen werden.
Für einen Rechtsanwalt ist wichtig zu verstehen, dass das Fehlen einer offensichtlichen Signalübertragung noch nicht bedeutet, dass kein Aufzeichnungsgerät vorhanden ist. Ein Gerät kann autonom arbeiten und Informationen intern speichern. Siehe auch Suche nach Wanzen und versteckten Kameras.
Versteckte Kamera zwischen Büroartikeln auf einem Schreibtisch
Ein physisches Gerät kann zwischen gewöhnlichen Bürogegenständen getarnt sein

Physischer Zugang als eines der wichtigsten Risiken

Um ein verstecktes Gerät in einem Raum oder Fahrzeug zu installieren, benötigt eine fremde Person in vielen Fällen zumindest kurzfristigen physischen Zugang. Deshalb sollte der Schutz des Anwaltsgeheimnisses gerade mit der Kontrolle des Zugangs zu Orten beginnen, an denen vertrauliche Gespräche stattfinden.
Ein Gerät kann in Abwesenheit des Eigentümers in einem Fahrzeug installiert werden. Ebenso kann es in einem Büro, Besprechungsraum oder anderen Raum zurückgelassen werden. In einzelnen Fällen kann ein technisches Mittel von einem Besucher mitgebracht, im Raum hinterlassen oder an eine Stromquelle angeschlossen werden.
Daher benötigt auch ein Fahrzeug, in dem ein Rechtsanwalt Verhandlungen führt oder vertrauliche Fragen bespricht, Schutz vor unkontrolliertem Zugang.
Es empfiehlt sich, moderne Sicherheitsanlagen und Lösungen einzusetzen, die unbefugten Zugang zum Fahrzeug erschweren. Wichtig ist, die Schlüssel zu kontrollieren und zu verstehen, wer unter welchen Bedingungen in Abwesenheit des Eigentümers in den Innenraum gelangen kann.
Der Zweck dieses Schutzes besteht nicht nur darin, einen Fahrzeugdiebstahl zu verhindern. Ebenso wichtig ist es, eine Situation zu vermeiden, in der eine fremde Person genügend Zeit erhält, unbemerkt in das Fahrzeug einzudringen und dort ein technisches Mittel zur Informationsgewinnung zu hinterlassen. Praktische Fahrzeugprüfung: GPS-Tracker oder Abhörtechnik im Auto finden.
Aktentasche auf dem Beifahrersitz eines Fahrzeugs vor einem Bürogebäude
Auch ein Fahrzeug, in dem Fälle besprochen werden, ist eine Risikozone für das Anwaltsgeheimnis

Schutz von Räumlichkeiten und Kontrolle wiederholten Zugangs

Büro und Besprechungsraum

Dasselbe Prinzip gilt für das Büro oder andere Räumlichkeiten, in denen ein Rechtsanwalt mit Mandanten arbeitet. Solche Räume sollten möglichst durch Zugangskontrolle, Alarmanlage und Videoüberwachung geschützt werden. Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, unkontrolliertes Eindringen fremder Personen während der Abwesenheit des Rechtsanwalts zu verhindern.
Wird der Zugang zum Raum nicht kontrolliert, kann eine fremde Person potenziell das Büro betreten, dort ein Aufzeichnungsgerät hinterlassen, es an eine Stromquelle anschließen und zwischen Einrichtungsgegenständen verbergen.
Deshalb sollte ein Rechtsanwalt wissen, wer Zugang zu seinen Arbeitsräumen hat, wer sie in seiner Abwesenheit betreten kann und ob sich ein solcher Besuch nachträglich feststellen lässt. Zugangskontrolle ist hier eine der grundlegenden Ebenen des technischen Schutzes des Anwaltsgeheimnisses. Siehe auch Checkliste zum Schutz eines Besprechungsraums.
Moderner Besprechungsraum mit Zugangskontrolle an der Tür
Kontrollierter Zugang zu einem Besprechungsraum verringert das Risiko unbemerkter Geräteinstallation

Wiederholter Zugang fremder Personen

Besondere Aufmerksamkeit sollte Personen gelten, die ohne nachvollziehbaren Grund häufig Räume betreten oder wiederholt Zugang zu ihnen erhalten möchten. Das ist wegen der Funktionsweise autonomer Aufzeichnungsgeräte relevant.
Arbeitet ein tragbares Gerät mit Akku, muss dieser nach einiger Zeit geladen, ersetzt oder das Gerät abgeholt werden. Werden Informationen ausschließlich im internen Speicher abgelegt, kann das Gerät ebenfalls später physisch entnommen werden müssen, um die Aufzeichnungen zu erhalten. Deshalb kann die Person, die ein solches Mittel installiert hat, in bestimmten Fällen gezwungen sein, zum Standort zurückzukehren.
Ein wiederholter Besuch bedeutet selbstverständlich nicht automatisch einen Versuch verdeckter Informationsgewinnung. Bei der Arbeit mit Anwaltsgeheimnissen ist es jedoch wichtig zu verstehen, wer wann und zu welchem Zweck Zugang zu den Räumlichkeiten erhält.

Akustischer Schutz und kontrollierte Umgebung

Vibroakustischer Schutz von Gesprächen

Ein weiterer Schutzbereich ist der Einsatz vibroakustischer und akustischer Methoden. Dabei geht es um spezielle Geräte, die mithilfe akustischen Rauschens oder von Vibrationen zusätzliche Hindernisse für die Gewinnung von Sprachinformationen schaffen.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, es fremden technischen Mitteln zu erschweren, aus dem Raum ein sauberes und verständliches Signal zu erhalten. Solche Geräte können an Orten eingesetzt werden, an denen regelmäßig vertrauliche Gespräche stattfinden, darunter Anwaltskanzleien und Besprechungsräume.
Vibroakustischer Schutz ist jedoch nur als ein Element eines Sicherheitssystems zu betrachten. Seine Wirksamkeit hängt vom konkreten Raum, der Art der Informationsgewinnung, Positionierung der Ausrüstung und den Eigenschaften der technischen Mittel ab, gegen die geschützt werden soll. Die bloße Erzeugung akustischen Rauschens reicht daher nicht aus, um Gespräche als vollständig geschützt anzusehen. Siehe auch akustische Informationsabflusskanäle über Wand, Fenster oder Lüftung.

Kontrollierte Umgebung

Bei der Auswahl oder Anmietung von Räumlichkeiten für die Arbeit mit vertraulichen Informationen sollte nicht nur auf das Büro selbst, sondern auch auf seine Umgebung geachtet werden. Dieser Ansatz lässt sich als kontrollierte Umgebung beschreiben.
Ein Rechtsanwalt sollte möglichst wissen, welche Räume sich oberhalb, unterhalb und seitlich seines Büros oder Besprechungsraums befinden. Wichtig ist zu verstehen, wer sie nutzt und wie nah fremde Personen an den Ort vertraulicher Gespräche herankommen können.
Der Kern einer kontrollierten Umgebung besteht darin, den Raum rund um die eigenen Räumlichkeiten möglichst genau zu kennen. Ein potenzielles technisches Risiko kann nicht nur innerhalb des Büros entstehen. Angrenzende Räume, gemeinsame Wände oder andere bauliche Elemente können ermöglichen, technische Ausrüstung in die Nähe des Ortes zu bringen, an dem Gespräche stattfinden.
Bei der Auswahl eines Büros sollte daher nicht nur auf Komfort oder Lage geachtet werden, sondern auch darauf, wie gut der umliegende Bereich kontrolliert werden kann.

Spezielle Schutzmittel und Gespräche außerhalb des Büros

Für besonders sensible Gespräche können spezielle persönliche Mittel des akustischen Schutzes eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um Ausrüstung, die unmittelbar während des Gesprächs verwendet wird und mit dem Sprachsignal des Nutzers arbeitet. Solche Geräte können zusätzliche akustische Hintergründe erzeugen oder auf andere Weise die Bedingungen verändern, unter denen ein fremdes Gerät versucht, Sprache aufzuzeichnen.
Die Hauptaufgabe solcher Ausrüstung ist es, die Gewinnung einer hochwertigen und für spätere Analyse brauchbaren Aufnahme zu erschweren. Dieser Ansatz kann besonders relevant sein, wenn Gesprächsinhalte ein hohes Vertraulichkeitsniveau haben und das Risiko einer fremden Aufzeichnung als erhöht eingeschätzt wird.
Gleichzeitig darf ein solches Gerät nicht als absolute Garantie dafür angesehen werden, dass eine Aufzeichnung oder spätere Sprachanalyse unmöglich ist. Das Ergebnis hängt von den Eigenschaften der konkreten Ausrüstung, den Einsatzbedingungen und der Art der Aufzeichnung ab.
Eine weitere Empfehlung für besonders vertrauliche Gespräche ist, in bestimmten Fällen die gewohnten Räumlichkeiten zu verlassen. Werden die sensibelsten Fragen ständig im selben Büro oder Fahrzeug besprochen, entsteht ein vorhersehbarer Ort, an dem ein Aufzeichnungsgerät potenziell im Voraus installiert werden könnte.
Einzelne Gespräche im Freien zu führen reduziert das Risiko eines Geräts, das im Voraus in einem konkreten Raum verborgen wurde. Auch hier kann jedoch nicht von absoluter Sicherheit gesprochen werden: Es gibt Mittel zur entfernten Gewinnung akustischer Informationen. Der Hauptgrundsatz lautet, dass ein Rechtsanwalt verstehen sollte, auf welche konkrete Weise Informationen an einem bestimmten Ort gewonnen werden könnten, und das Risiko entsprechend bewerten muss.

Schutz des Mandanten, Cyberrisiken und ganzheitlicher Ansatz

Schutz des Mandanten als Bestandteil des Anwaltsgeheimnisses

Alle genannten Maßnahmen betreffen nicht nur den Rechtsanwalt selbst. Vertrauliche Informationen entstehen im Austausch zwischen Rechtsanwalt und Mandant; deshalb muss technische Sicherheit beide Gesprächsteilnehmer umfassen.
Wenn Gespräche in einem kontrollierten Raum stattfinden, sich aber neben dem Mandanten ein Gerät befindet, das Aufzeichnungen oder Datenübertragung ermöglichen kann, bleibt das Vertraulichkeitsrisiko bestehen. Deshalb sollte ein Rechtsanwalt nicht nur für die eigene technische Sicherheit sorgen, sondern Mandanten auch erklären, warum bei besonders wichtigen Gesprächen auf elektronische Geräte in unmittelbarer Nähe geachtet werden muss.

Physische Mittel sind nur ein Teil des heutigen Problems

Dieser Artikel konzentriert sich hauptsächlich auf den technischen Schutz von Informationen vor physischen Geräten zur Gewinnung von Audio- und Videoinformationen. Moderne Bedrohungen beschränken sich jedoch nicht darauf.
Ein ebenso aktuelles Risiko ist Schadsoftware, die sich auf einem Smartphone, Computer, Fernseher oder anderen elektronischen Gerät befinden kann. Erhält solche Software Zugriff auf das Mikrofon des Geräts, kann sie dieses potenziell zur Gewinnung von Audioinformationen nutzen, ohne dass ein separates physisches Mikrofon im Raum installiert wird.
Die gewonnenen Informationen können anschließend an einen entfernten Server oder eine andere von Dritten kontrollierte Infrastruktur übertragen werden. In einer solchen Situation übernimmt faktisch ein gewöhnliches Gerät, das Rechtsanwalt oder Mandant täglich nutzen, die Rolle eines Mittels zur verdeckten Informationsgewinnung.

Technischer Informationsschutz und Cybersicherheit

Deshalb lassen sich technischer Informationsschutz und Cybersicherheit heute nur schwer getrennt betrachten. Die physische Sicherheit eines Raums kann ordnungsgemäß organisiert sein und dennoch nicht ausreichen, wenn eines der darin befindlichen Geräte softwareseitig kompromittiert ist.
Umgekehrt beseitigt ein geschütztes Smartphone oder ein geschützter Computer nicht das Risiko, dass sich im Raum selbst ein physisches Gerät zur Informationsgewinnung befindet. Diese beiden Bereiche liegen daher faktisch auf derselben Ebene und müssen gemeinsam betrachtet werden.
Für einen Rechtsanwalt ist es wichtig, die Entwicklung moderner Technologien zu verstehen, die Grundprinzipien technischer Bedrohungen zu kennen und zu berücksichtigen, dass sich Methoden verdeckter Informationsgewinnung ständig verändern. Das betrifft sowohl die eigene Sicherheit des Rechtsanwalts als auch die seiner Mandanten.

Fazit

Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses unter heutigen Bedingungen erfordert Verständnis dafür, mit welchen technischen Methoden vertrauliche Informationen gewonnen werden können. Physische Mittel können Audio oder Video aufzeichnen, Informationen intern speichern, in Echtzeit übertragen oder dies periodisch tun.
Daher sollte ein Rechtsanwalt den physischen Zugang zu Fahrzeug und Räumlichkeiten kontrollieren, Sicherheitssysteme einsetzen, auf wiederholten Zugang fremder Personen achten, das Umfeld bewerten, bei Bedarf akustische und vibroakustische Schutzmethoden anwenden und den Ort besonders vertraulicher Gespräche verantwortungsvoll auswählen.
Gleichzeitig betrifft technische Sicherheit nicht nur den Rechtsanwalt selbst, sondern auch seinen Mandanten. Jedes unkontrollierte Gerät, das sich während eines Gesprächs in der Nähe befindet, kann potenziell ein zusätzliches Vertraulichkeitsrisiko schaffen.
Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass eine moderne Bedrohung nicht nur in einem versteckten Mikrofon oder einer Kamera bestehen kann. Ein Telefon, Computer, Fernseher oder anderes elektronisches Gerät kann bei softwareseitiger Kompromittierung ebenfalls zur Informationsgewinnung verwendet werden.
Deshalb sind technischer Informationsschutz und Cybersicherheit heute faktisch Teile eines gemeinsamen Systems. Ein Rechtsanwalt sollte die Funktionsprinzipien moderner Bedrohungen verstehen, technologische Entwicklungen verfolgen und für die Sicherheit seiner selbst, seiner Mandanten und des Anwaltsgeheimnisses sorgen.

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